Use Cases, Umsetzung, Compliance – Sie sehen sofort, wo es hakt. Anonym, keine Anmeldung. Auf Wunsch: Auswertung mit Ihren 3 nächsten Schritten per E-Mail.
Art. 4 EU AI Act ist seit dem 02.08.2026 durchsetzbar.
Detaillierte Auswertung mit konkreten, sofort startbaren Schritten. Einmalig, kein Newsletter.
Damit wird die Auswertung konkret auf Ihre Situation gerechnet statt auf Ihren Ergebnis-Typ. Die Angaben fließen nur in Ihre Auswertung ein.
Wir haben Ihnen eine Bestätigungs-Mail geschickt. Erst nach Ihrem Klick geht die Auswertung raus – so stellen wir sicher, dass niemand fremde Adressen einträgt. Nichts angekommen? Spam-Ordner prüfen oder hello@sevocon.com.
Lieber direkt sprechen statt auf die Mail zu warten? 15-Minuten-Gespräch buchen – kostenfrei, kein Pitch.
Der Check kommt von SEVOCON – KI-Beratung für den Mittelstand, Rhein-Main. Inhaber: Sebastian Vogeltanz. Der Check ist anonym; eine Auswertung gibt es nur, wenn Sie sie anfordern.
Sechs Fragen, rund 90 Sekunden, keine Anmeldung. Die Fragen decken die drei Bereiche ab, an denen es im Mittelstand tatsächlich hängt.
Wo KI bei Ihnen Zeit oder Geld bringt, und ob das jemand nüchtern durchgerechnet hat. Werkzeuge zu lizenzieren ist einfach. Zu wissen, welcher Prozess sich rechnet, ist die Arbeit.
Ob die Tools im Alltag ankommen. Der häufigste Befund in dieser Kategorie: lizenziert ja, genutzt nein. Die Lizenzkosten laufen trotzdem.
Ob Sie die Pflichten aus dem EU AI Act erfüllen können, wenn jemand fragt. Konkret: KI-Inventar, KI-Richtlinie und ein dokumentierter Schulungsnachweis nach Artikel 4.
Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt seit dem 02.02.2025 und ist seit dem 02.08.2026 durchsetzbar. Sie verlangt, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme einsetzen, über ausreichende Kompetenz dafür verfügen. Entscheidend ist im Zweifel nicht die Schulung selbst, sondern ob Sie den Nachweis vorlegen können.
Zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur mit einem eigenen Kompetenzzentrum, dem KoKIVO. Grundlage ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, das am 29.07.2026 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht ist damit nicht mehr angekündigt, sondern arbeitet.
Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III greifen erst ab dem 02.12.2027. Für die allermeisten mittelständischen Unternehmen ist das ohnehin nicht der Punkt: Die Risikoeinstufung endet meist mit dem Ergebnis, dass kein Hochrisiko-System im Haus ist. Auch dieses Ergebnis muss allerdings belegt sein.
Der praktische Druck kommt selten von der Behörde. Er kommt aus Ausschreibungen, Kundenaudits und Fragen des Versicherers. Wer dann ein Inventar, eine Richtlinie und Schulungsnachweise vorlegt, ist in zehn Minuten durch. Wer nichts hat, verhandelt wochenlang.
Ja. Die sechs Fragen beantworten Sie ohne Anmeldung, und ohne dass eine Angabe an mich geht. Erst wenn Sie die Auswertung anfordern, geben Sie eine E-Mail-Adresse an. Bis dahin weiß ich nicht, dass Sie hier waren.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja, sobald Mitarbeitende KI-Systeme wie ChatGPT, Copilot, Gemini oder Claude im Arbeitsalltag nutzen. Die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 hängt an der Nutzung, nicht an der Unternehmensgröße und nicht daran, ob Sie KI selbst entwickeln.
Sechs Fragen, rund 90 Sekunden. Danach optional sechs Vertiefungsfragen für weitere zwei Minuten, mit denen die Auswertung auf Ihre Situation gerechnet wird statt auf einen Ergebnis-Typ. Der zweite Teil ist überspringbar.
Nein. Sie bekommen eine einmalige E-Mail mit der Auswertung, keinen Newsletter und keinen Anruf. Wenn Sie sprechen möchten, buchen Sie selbst ein 15-Minuten-Gespräch.